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Barrierefreiheit · BFSG

Barrierefreier Onlineshop (BFSG)

Seit dem 28. Juni 2025 macht das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefreie Onlineshops zur Pflicht. Wir bringen deinen Shop auf WCAG 2.1 AA – nicht nur, um die Vorgabe zu erfüllen, sondern um mehr Menschen zu erreichen.

Worum es geht

Pflicht seit 28. Juni 2025.

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, deren Websites, Onlineshops oder Apps Verbraucherverträge anbahnen oder abschließen, zur digitalen Barrierefreiheit. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA aufbaut.

Wer betroffen ist und nicht liefert, riskiert Abmahnungen, behördliche Anordnungen und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz) bei Dienstleistungen.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang du betroffen bist, klärst du im Zweifel anwaltlich – die technische Umsetzung zur Barrierefreiheit übernehmen wir.

Was wir umsetzen

Barrierefrei heißt für alle bedienbar.

Kontraste & Lesbarkeit

Ausreichende Farbkontraste (AA), skalierbare Schrift und klare Typografie – gut lesbar für alle.

Tastaturbedienung

Die komplette Seite ohne Maus nutzbar, mit sichtbaren Fokus-Zuständen und logischer Reihenfolge.

Screenreader & ARIA

Semantisches HTML und sinnvolle ARIA-Labels, damit Vorlese-Software Inhalte korrekt erfasst.

Formulare & Fehler

Beschriftete Felder, verständliche Fehlermeldungen und barrierefreie Checkout-Prozesse.

Bilder & Medien

Aussagekräftige Alternativtexte und Rücksicht auf Bewegung (reduzierte Animationen auf Wunsch).

Barrierefreiheitserklärung

Wir erstellen die vorgeschriebene Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit deiner Seite.

Mehr als Pflicht

Barrierefrei = mehr Kunden.

Barrierefreiheit ist kein lästiges Muss, sondern ein Vorteil: Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer Beeinträchtigung – dazu kommen ältere Nutzer und alle, die unterwegs bei schlechten Bedingungen surfen. Ein zugänglicher Shop bedient sie alle besser.

Zusätzlich zahlt Barrierefreiheit auf SEO und Performance ein: sauberes, semantisches HTML wird von Suchmaschinen besser verstanden. Übrigens: Diese Website hier ist selbst nach diesen Prinzipien gebaut – wir verkaufen nur, was wir auch leben.

So arbeiten wir

Von Audit zu Konformität.

01

Audit

Wir prüfen deinen Shop gegen WCAG 2.1 AA und dokumentieren die Lücken.

02

Priorisierung

Klarer Maßnahmenplan – kritische Barrieren zuerst.

03

Umsetzung

Wir beheben die Barrieren technisch und gestalterisch.

04

Erklärung

Barrierefreiheitserklärung erstellen und veröffentlichen.

Häufige Fragen

BFSG – kurz erklärt

Wen betrifft das BFSG?
Vor allem Unternehmen, die über Website, Onlineshop oder App Verbraucherverträge anbahnen oder abschließen. Für sie ist digitale Barrierefreiheit seit dem 28. Juni 2025 Pflicht.
Gibt es Ausnahmen?
Ja: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob das auf dich zutrifft, klärst du im Zweifel rechtlich.
Was bedeutet WCAG 2.1 AA?
Die Web Content Accessibility Guidelines sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit. Stufe AA ist das gesetzlich geforderte Niveau und deckt u. a. Kontraste, Tastaturbedienung und Screenreader-Tauglichkeit ab.
Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Ja, betroffene Anbieter müssen eine Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit veröffentlichen. Diese erstellen wir für dich mit.
Was droht bei Verstößen?
Abmahnungen, behördliche Anordnungen bis hin zur Untersagung der Dienstleistung sowie Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Bereit?

Mach deinen Shop zugänglich.

Wir prüfen und setzen die Barrierefreiheit nach BFSG und WCAG 2.1 AA um. Jetzt unverbindlich anfragen.

Barrierefreiheit anfragen

Oder direkt: info@ascent-ecommerce.de